Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen polar-ember (nachfolgend "Auftragnehmer") und dem Kunden (nachfolgend "Auftraggeber") über Gartenpflege- und Landschaftsbauarbeiten.
Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Beginn der Arbeiten zustande.
Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.
Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung. Änderungen oder Ergänzungen des Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen Vereinbarung.
Zusätzliche Leistungen, die über den vereinbarten Umfang hinausgehen, werden nach Aufwand berechnet.
Vereinbarte Termine und Fristen gelten, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, als annähernd. Verzögerungen durch höhere Gewalt, Witterungsbedingungen oder andere vom Auftragnehmer nicht zu vertretende Umstände verlängern die Frist entsprechend.
Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber unverzüglich über absehbare Verzögerungen.
Es gelten die im Angebot genannten Preise. Alle Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz berechnet.
Der Auftraggeber gewährleistet den ungehinderten Zugang zum Arbeitsbereich. Notwendige Wasser- und Stromanschlüsse sind kostenlos zur Verfügung zu stellen.
Der Auftraggeber informiert den Auftragnehmer über unterirdische Leitungen, Kabel oder sonstige Hindernisse im Arbeitsbereich.
Der Auftragnehmer gewährleistet die fachgerechte Ausführung der vereinbarten Arbeiten. Mängel sind unverzüglich nach Feststellung schriftlich anzuzeigen.
Bei berechtigten Mängelrügen hat der Auftragnehmer das Recht zur Nachbesserung innerhalb angemessener Frist.
Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Abnahme der Leistung. Für Pflanzen gilt die Anwuchsgarantie nur bei vereinbarter regelmäßiger Pflege durch den Auftragnehmer.
Der Auftragnehmer haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit keine wesentlichen Vertragspflichten verletzt werden.
Für Schäden an unterirdischen Leitungen oder Einrichtungen, die dem Auftragnehmer nicht mitgeteilt wurden, wird keine Haftung übernommen.
Bei Dauerpflegeverträgen beträgt die Kündigungsfrist drei Monate zum Quartalsende. Die Kündigung bedarf der Schriftform.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß unserer Datenschutzerklärung und den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist München, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Stand: Januar 2024